Die prothetische Versorgung mit festsitzenden Brücken und Kronen bieten gegenüber dem herausnehmbaren Zahnersatz den Vorteil, dass sie fest mit den natürlichen Zähnen oder Implantaten verbunden werden und dadurch chronische Entzündungen und mechanische Reizungen vermieden werden, die durch Bakterien und Speisereste in Hohlräumen entstehen können.
Voraussetzung für eine prothetische Brückenbehandlung, die bevorzugt beim Schließen von einzelnen Zahnlücken Anwendung findet, sind vorhandene natürliche Trägerzähne oder Implantate, die ausreichende und feste Verankerungsmöglichkeiten für den geplanten Lückenschluss bieten. Die Trägerzähne werden überkront und sind mit dem Ersatzzahn fest verbunden, so dass die aus einem Stück bestehende Brücke dauerhaft und festsitzend eingeklebt werden kann.
Bei der prothetischen Versorgung mit einer Krone wird die natürliche Zahnkrone, d. h. der sichtbare obere Teil des Zahnes, der von der im Kiefer verankerten Zahnwurzel des unteren Teils getragen wird, teilweise oder ganz überkront. Die Überkronung eines Zahnes ist medizinisch dann notwendig, wenn die natürliche Krone durch Karies großflächig angegriffen ist, so dass eine Füllung für den Erhalt der Funktion des Zahnes nicht mehr ausreichend ist.
Brücken und Kronen werden in der modernen prothetischen Zahnmedizin sowohl im Bereich der Frontzähne wie im Bereich der Backenzähne (Molare) verwendet. Je nach therapeutischer Anforderung und ästhetischer Qualität werden Edelmetall-Legierungen, allergieneutrale Nicht-Edelmetalle (NEM), zahnfarbene Kunststoffe oder biokompatible hochästhetische Keramik (Zirkon) als dentaler Werkstoff verwendet.
Vollkeramische Inlays sind hochästhetische individuell im Zahnlabor angefertigte Einlagefüllungen, die in einen präparierten durch Karies geschädigten Zahn eingeklebt werden. Inlays bieten eine hochwertige und langlebige Alternative zu konventionellen Füllungen aus Kunststoff oder Amalgam.