Therapiespektrum

Prophylaxe

Aufgabe der präventiven Zahnheilkunde (Prophylaxe) ist die systematische Vorsorge und Vorbeugung zum Schutz vor Erkrankungen der Zähne (Karies), des Zahnfleisches (Gingivitis) sowie des Zahnhalteapparates, d.h. des Kieferknochens und der zahnverbindenden Gewebe und Fasern (Parodontitis).
Aufklärung und gezielte Hinweisen zur Zahnpflege und Mundhygiene sollen die Entstehung von Bakterienansammlungen und gefährlichen Zahnbelägen (Plaque) vermeiden und zum lebenslangen Erhalt der biologischen Zähne beitragen. Neben der häuslichen Vorsorge durch regelmäßige und gründliche Reinigung der Zahnoberflächen und Zahnzwischenräume und einer gesunden Ernährung gehört die in der Zahnarztpraxis durchgeführte professionelle Zahnreinigung zu den wichtigsten zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen.
Ziel einer professionellen Zahnreinigung ist die vollständige Entfernung von kosmetisch störenden Verfärbungen, hartnäckigen Ablagerungen und bakteriell schädlichen Belägen (Plaque) an schwer zugänglichen Zahnflächen, Zahnzwischenräumen und Zahnfleischrändern, wodurch das ästhetische Erscheinungsbild der Zähne verbessert wird und Karies und Parodontitis effektiv vorgebeugt werden kann.

Eine professionelle Zahnreinigung wird mit verschiedenen Geräten und Spezialinstrumenten von einer speziell ausgebildeten Fachkraft für Dentalhygiene durchgeführt und dauert je nach individueller Anforderung etwa 1 Stunde.

Obwohl als zahnmedizinisch notwendige Maßnahme anerkannt, ist die professionelle Zahnreinigung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherer anerkannt und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet. Privat- und Zusatzversicherte bekommen die Kosten voll erstattet, aber auch einige gesetzliche Krankenversicherer bieten zumindest eine Teilerstattung der Kosten für eine PZR an.
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